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Preise

Ab-Preise, weil jede Steuererklärung anders ist.

Unsere Preise sind Ab-Preise: Jede Steuererklärung ist individuell. Was in Ihrem Fall dazukommt, sagen wir Ihnen, bevor wir anfangen — nicht am Ende mit der Rechnung. Bezahlt wird nach Fertigstellung, mit 30 Tagen Zahlungsfrist.

Unsere Pakete

Einzelperson

ab CHF 59

Angestellte, Studierende und Personen in Ausbildung ohne Wohneigentum.

  • Vollständige Steuererklärung mit Wertschriftenverzeichnis
  • Prüfung sämtlicher Abzüge
  • Rückforderung der Verrechnungssteuer
  • Elektronische Einreichung über ZHprivateTax
  • Steuererklärung als PDF für Ihre Unterlagen

Nicht enthalten: Liegenschaften, Selbständige Erwerbstätigkeit, Einsprachen.

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Selbständig

ab CHF 60pro Stunde

Einzelfirmen, Selbständigerwerbende und Personen mit selbständigem Nebenerwerb.

  • Hilfsblatt A mit Abschluss und Abschreibungen
  • Abgrenzung der Privatanteile
  • AHV-Beiträge und Säule 3a ohne Pensionskasse
  • Aufwandschätzung vor Arbeitsbeginn
  • Prüfung der Mehrwertsteuerpflicht
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Zuschläge

Was extra kostet — und was nicht.

Der Ab-Preis gilt für eine einfache Steuererklärung. Aufwendige Positionen rechnen wir zusätzlich ab. Wir sagen Ihnen den Zuschlag vor Arbeitsbeginn und holen Ihr Einverständnis ein.

ZusatzleistungPreis
Liegenschaft (pro Objekt)ab CHF 60
Wertschriftendepot mit mehr als 20 Positionenab CHF 40
Steuerausscheidung anderer Kanton oder Auslandab CHF 60
Einsprache, Fristerstreckung, Korrespondenzab CHF 60 / Stunde
Nachträglich ordentliche Veranlagung (Quellensteuer)ab CHF 79
Beratungsgespräch ohne Steuererklärungab CHF 60 / Stunde

Fragen zu den Preisen

Warum gibt es nur Ab-Preise?

Weil jede Steuererklärung individuell ist. Der Ab-Preis gilt für eine einfache Situation; kommen aufwendige Positionen dazu — mehrere Depots, eine Liegenschaft, eine selbständige Tätigkeit, eine Erbschaft —, nennen wir Ihnen den Aufpreis vorher.

Zahlen Ehepaare doppelt?

Nein. Ehepaare reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein; der Familientarif ab CHF 100 gilt für den ganzen Haushalt, unabhängig von der Anzahl Lohnausweise.

Wann und wie wird bezahlt?

Nach Fertigstellung per Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsfrist. Eine Vorauszahlung verlangen wir nicht.

Sind die Kosten steuerlich abziehbar?

Die Kosten für das Ausfüllen der privaten Steuererklärung sind im Kanton Zürich grundsätzlich nicht abziehbar. Anders bei Selbständigen: Der auf die Geschäftsbuchhaltung entfallende Anteil ist Geschäftsaufwand.

Können wir helfen?

Ihre Steuererklärung, in drei Tagen erledigt.

Fragen Sie einen Termin an — Unterlagen brauchen Sie dafür noch keine. Wir klären Ihre Situation im Gespräch, prüfen jeden Abzug und reichen elektronisch ein. Sie geben nur noch frei.

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