Steuer-Glossar
Die Sprache der Steuererklärung, übersetzt.
Veranlagungsverfügung, Eigenmietwert, Ermessensveranlagung: Das Steuerrecht benutzt Wörter, die im Alltag nicht vorkommen — und macht damit aus einer einfachen Frage ein Problem. Hier steht zu jedem Begriff, was er bedeutet, worauf es ankommt und was er im eigenen Fall konkret auslöst. 35 Begriffe, jeweils mit Beispiel.
Begriffe mit A
Akontorechnung
Die Akontorechnung ist die provisorische Steuerrechnung, die auf einer Schätzung beruht und vor der definitiven Veranlagung bezahlt wird — die Schlussrechnung gleicht die Differenz später aus.
Aus- und Weiterbildungskosten
Aus- und Weiterbildungskosten sind selbst bezahlte Kosten für berufsorientierte Kurse, Lehrgänge und Umschulungen, die Sie nach einem ersten Abschluss auf Sekundarstufe II oder ab 20 Jahren bis zu einem jährlichen Höchstbetrag vom Einkommen abziehen können.
Begriffe mit D
Direkte Bundessteuer
Die direkte Bundessteuer ist die Einkommenssteuer des Bundes auf dem Einkommen natürlicher Personen; sie wird zusammen mit der kantonalen Steuererklärung deklariert, von den Kantonen veranlagt und erhoben, kennt aber keine Vermögenssteuer.
Drittbetreuungskosten
Drittbetreuungskosten sind die nachgewiesenen Kosten für die Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren durch Dritte, etwa Kita, Hort oder Tagesfamilie — sie sind im Kanton Zürich bis CHF 25'000 und beim Bund bis CHF 25'800 pro Kind abziehbar (Stand 2025).
Begriffe mit E
Eigenmietwert
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietzins, den Eigentümerinnen und Eigentümer für die selbstbewohnte Liegenschaft als Einkommen versteuern — im Gegenzug sind Hypothekarzinsen und Unterhalt abziehbar.
Einsprache
Die Einsprache ist das Rechtsmittel gegen eine Veranlagungsverfügung — sie muss innert 30 Tagen ab Zustellung schriftlich und begründet beim Steueramt eingereicht werden und ist kostenlos.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine kantonale Steuer auf Vermögen, das durch Erbschaft oder Schenkung übergeht; im Kanton Zürich sind Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen davon befreit.
Ermessensveranlagung
Bei der Ermessensveranlagung schätzt das Steueramt Einkommen und Vermögen selbst, weil trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht wurde — sie fällt in der Regel deutlich zu hoch aus.
Begriffe mit G
Gemeinsame Veranlagung
Die gemeinsame Veranlagung bedeutet, dass Ehepaare und eingetragene Partner eine einzige Steuererklärung einreichen und ihre Einkommen und Vermögen zusammengerechnet besteuert werden.
Grenzsteuersatz
Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer auf den nächsten zusätzlich verdienten — oder abgezogenen — Franken anfällt; er ist wegen der Progression immer höher als der Durchschnittssteuersatz.
Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Sondersteuer auf dem Gewinn aus dem Verkauf einer Liegenschaft; im Kanton Zürich wird sie von der Gemeinde erhoben und sinkt mit zunehmender Besitzdauer.
Begriffe mit K
Kapitalleistung aus Vorsorge
Eine Kapitalleistung aus Vorsorge ist die einmalige Auszahlung von Guthaben aus Pensionskasse, Freizügigkeitskonto oder Säule 3a — sie wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.
Kinderabzug
Der Kinderabzug ist ein fester Sozialabzug, der das steuerbare Einkommen pro Kind senkt — im Kanton Zürich um CHF 9'300, bei der direkten Bundessteuer um CHF 6'800 (Stand Steuerperiode 2025).
Krankheits- und Unfallkosten
Krankheits- und Unfallkosten sind selbst bezahlte Arzt-, Zahnarzt-, Spital- und Therapiekosten, die vom Einkommen abgezogen werden können, soweit sie 5 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen.
Begriffe mit L
Liegenschaftsunterhalt
Liegenschaftsunterhalt umfasst alle werterhaltenden Aufwendungen an einer Liegenschaft — sie sind abziehbar, entweder pauschal oder effektiv, wobei Sie in jeder Steuerperiode neu wählen dürfen.
Lohnausweis
Der Lohnausweis ist die vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung über Lohn, Zulagen und Abzüge eines Kalenderjahres — er ist die Grundlage jeder Steuererklärung von Angestellten.
Begriffe mit S
Säule 3a
Die Säule 3a ist die steuerlich begünstigte gebundene Selbstvorsorge: Einzahlungen sind bis zum Maximalbetrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar — 2026 sind das CHF 7'258 mit Pensionskasse.
Schlussrechnung
Die Schlussrechnung ist die definitive Steuerrechnung, die nach der Einschätzung erstellt wird: Sie berechnet den tatsächlich geschuldeten Steuerbetrag und verrechnet ihn mit den bereits geleisteten Zahlungen und Zinsen.
Schuldzinsen
Schuldzinsen sind Zinsen auf privaten Schulden wie Hypotheken oder Darlehen — sie sind abziehbar, soweit sie den Ertrag aus Privatvermögen plus CHF 50'000 nicht übersteigen.
Spendenabzug
Der Spendenabzug erlaubt es, freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz vom Einkommen abzuziehen — ab CHF 100 pro Jahr und bis zu 20 % des Nettoeinkommens.
Staats- und Gemeindesteuer
Die Staats- und Gemeindesteuer ist die Einkommens- und Vermögenssteuer von Kanton und Gemeinde: Aus dem kantonalen Tarif ergibt sich die einfache Staatssteuer, die mit den Steuerfüssen von Kanton, Wohngemeinde und allenfalls Kirche multipliziert wird.
Steuerausscheidung
Die Steuerausscheidung ist die Aufteilung von Einkommen, Vermögen, Schulden und Schuldzinsen einer steuerpflichtigen Person auf mehrere Kantone oder Staaten, damit jedes Gemeinwesen nur seinen Anteil besteuert und keine Doppelbesteuerung entsteht.
Steuerbares Einkommen
Das steuerbare Einkommen ist der Betrag, auf den der Steuertarif angewendet wird — Gesamteinkommen minus Gewinnungskosten, allgemeine Abzüge und Sozialabzüge.
Steuerfuss
Der Steuerfuss ist der Prozentsatz, mit dem Kanton, Gemeinde und Kirche die einfache Staatssteuer vervielfachen — in Winterthur beträgt der Gemeindesteuerfuss 2026 125 Prozent, der Kantonssteuerfuss 95 Prozent.
Straflose Selbstanzeige
Die straflose Selbstanzeige ist die freiwillige Meldung von bisher nicht versteuertem Einkommen oder Vermögen an das Steueramt — beim ersten Mal wird dafür nur die Nachsteuer mit Zins erhoben, aber keine Busse.
Begriffe mit V
Veranlagungsverfügung
Die Veranlagungsverfügung ist der amtliche Entscheid des Steueramts darüber, wie hoch Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen festgesetzt werden — ab Zustellung läuft die 30-tägige Einsprachefrist.
Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer erfasst das Reinvermögen per 31. Dezember — Vermögenswerte abzüglich Schulden. Sie wird von Kantonen und Gemeinden erhoben, der Bund kennt keine Vermögenssteuer.
Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer ist eine Bundessteuer von 35 Prozent, die direkt auf schweizerischen Zinsen, Dividenden und Lotteriegewinnen abgezogen wird — wer die Erträge korrekt deklariert, erhält sie vollständig zurück.
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