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Steuer-Glossar

Direkte Bundessteuer

Die direkte Bundessteuer ist die Einkommenssteuer des Bundes auf dem Einkommen natürlicher Personen; sie wird zusammen mit der kantonalen Steuererklärung deklariert, von den Kantonen veranlagt und erhoben, kennt aber keine Vermögenssteuer.

Mann prüft am Schreibtisch einen Einzahlungsschein, im Regal ein Schweizer Fähnchen

Die direkte Bundessteuer ist die einzige Einkommenssteuer, die der Bund selbst erhebt. Grundlage ist das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG). Sie wird auf dem Einkommen natürlicher Personen und dem Gewinn von Unternehmen erhoben, nicht aber auf dem Vermögen — eine Vermögenssteuer gibt es nur auf Ebene der Kantone und Gemeinden.

Eine separate Steuererklärung für den Bund gibt es nicht. Sie deklarieren Einkommen und Abzüge einmal in der kantonalen Steuererklärung; das Formular hat für die meisten Positionen zwei Spalten, eine für die Staatssteuer und eine für die Bundessteuer. Veranlagt und bezogen wird die Bundessteuer von den Kantonen. Im Kanton Zürich erhalten Sie deshalb für beide Steuern eine gemeinsame Einschätzung, aber getrennte Rechnungen.

Der Tarif ist stark progressiv. Tiefe Einkommen zahlen gar keine oder nur eine sehr geringe Bundessteuer, bei hohen Einkommen steigt der Satz bis auf maximal 11,5 % des steuerbaren Einkommens. Anders als bei den Kantonen gibt es keinen Steuerfuss: Der Tarif im Gesetz bestimmt den Betrag direkt. Die Kantone behalten 21,2 % der eingenommenen Bundessteuer, der Rest geht an den Bund.

Warum der Bund andere Abzüge kennt

Weil Bund und Kanton eigene Gesetze haben, unterscheiden sich viele Abzüge in der Höhe. Das steuerbare Einkommen für die Bundessteuer ist deshalb fast nie identisch mit dem kantonalen Wert. Einige Beispiele für die Steuerperiode 2025:

  • Fahrkosten zum Arbeitsort: Bund max. CHF 3'300, Kanton Zürich max. CHF 5'200
  • Kinderabzug: Bund CHF 6'800, Kanton Zürich CHF 9'300 pro Kind
  • Aus- und Weiterbildungskosten: Bund max. CHF 13'000, Kanton Zürich max. CHF 12'400
  • Beiträge an politische Parteien: Bund max. CHF 10'600, Kanton Zürich bis CHF 10'300 bzw. CHF 20'600 für Ehepaare
  • Versicherungsprämien und Zweiverdienerabzug: eigene Beträge beim Bund

Tarife für Alleinstehende, Verheiratete und Eltern

Das DBG kennt einen Grundtarif für Alleinstehende und einen milderen Tarif für Verheiratete sowie Alleinerziehende, die mit Kindern zusammenleben. Zusätzlich gibt es den sogenannten Elterntarif: Pro Kind wird ein fester Betrag direkt vom geschuldeten Steuerbetrag abgezogen, nicht nur vom Einkommen. Beträge unter CHF 25 werden gar nicht erhoben.

Die Abzüge und Tarifstufen werden jährlich an die Teuerung angepasst. Wer seine Steuerbelastung schätzen will, rechnet deshalb am besten mit dem offiziellen Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung oder des Kantons.

Fälligkeit und Bezahlung

Die direkte Bundessteuer wird im Kanton Zürich am 1. März des Folgejahres fällig. Für das Steuerjahr 2025 also am 1. März 2026. Sie haben 30 Tage Zeit, die Rechnung zu bezahlen; danach läuft ein Verzugszins. Wer vorher bezahlt, erhält auf Vorauszahlungen einen Vergütungszins, der vom Bund jährlich festgelegt wird.

  • Provisorische Rechnung der Bundessteuer in der Regel Anfang des Folgejahres
  • Definitive Abrechnung nach der Einschätzung
  • Einsprache gegen die Veranlagung innert 30 Tagen, wie bei der Staatssteuer

Beispiel: Pendlerin von Winterthur nach Zug

Eine Informatikerin aus Winterthur pendelt mit dem Auto an ihre Stelle in Zug und hat tatsächliche Fahrkosten von CHF 7'800 pro Jahr. Für die Staats- und Gemeindesteuer kann sie davon CHF 5'200 abziehen, für die direkte Bundessteuer nur CHF 3'300. Zusätzlich besucht sie einen Lehrgang für CHF 12'800, den sie selbst bezahlt: Beim Kanton sind CHF 12'400 abziehbar, beim Bund die vollen CHF 12'800.

Ihr steuerbares Einkommen fällt beim Bund deshalb um CHF 1'500 höher aus als beim Kanton (CHF 1'900 mehr wegen der Fahrkosten, CHF 400 weniger wegen der Weiterbildung). Dass die Einschätzung zwei unterschiedliche Beträge nennt, ist also kein Fehler, sondern Absicht des Gesetzgebers. Wir prüfen beide Spalten getrennt.

Häufige Fragen zu Direkte Bundessteuer

Muss ich für die Bundessteuer eine eigene Steuererklärung ausfüllen?

Nein. Sie füllen die Zürcher Steuererklärung aus; wo Bund und Kanton unterschiedliche Abzüge kennen, gibt es eine zweite Spalte für die Bundessteuer. ZHprivateTax berechnet die Werte automatisch.

Warum ist mein steuerbares Einkommen beim Bund höher?

Meist wegen tieferer Abzüge beim Bund, etwa bei den Fahrkosten, beim Kinderabzug oder bei den Versicherungsprämien. Das ist normal und kein Hinweis auf einen Fehler.

Zahle ich auch als Quellensteuerpflichtiger Bundessteuer?

Ja. Die Quellensteuer enthält bereits den Anteil für die direkte Bundessteuer. Bei einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung wird er mit der definitiven Steuer abgerechnet.

Verwandte Begriffe

Fragen zum Begriff?

Wir erledigen die Steuererklärung — inklusive der schwierigen Stellen.

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