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Steuer-Glossar

Staats- und Gemeindesteuer

Die Staats- und Gemeindesteuer ist die Einkommens- und Vermögenssteuer von Kanton und Gemeinde: Aus dem kantonalen Tarif ergibt sich die einfache Staatssteuer, die mit den Steuerfüssen von Kanton, Wohngemeinde und allenfalls Kirche multipliziert wird.

Altstadtgasse in Winterthur mit historischen Fassaden und Brunnen

Den grössten Teil der Steuern auf Einkommen und Vermögen zahlen Sie in der Schweiz nicht dem Bund, sondern Kanton und Gemeinde. Im Kanton Zürich werden diese Steuern gemeinsam veranlagt und unter dem Begriff Staats- und Gemeindesteuer zusammengefasst. Grundlage ist das Zürcher Steuergesetz (StG ZH), das sich im Rahmen des eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) bewegt.

Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten. Zuerst wird aus dem steuerbaren Einkommen und Vermögen nach dem kantonalen Tarif die sogenannte einfache Staatssteuer ermittelt. Sie ist eine Rechengrösse, noch kein Rechnungsbetrag. Im zweiten Schritt wird diese einfache Steuer mit den Steuerfüssen multipliziert: dem Staatssteuerfuss des Kantons, dem Steuerfuss der politischen Gemeinde und, bei Kirchenmitgliedern, dem Steuerfuss der Kirchgemeinde.

Der Staatssteuerfuss ist im ganzen Kanton gleich, die Gemeindesteuerfüsse unterscheiden sich dagegen erheblich. Dasselbe Einkommen kostet deshalb in Winterthur mehr Steuern als in einer Zürichseegemeinde mit tiefem Steuerfuss. Stand Steuerperiode 2025 beträgt der Staatssteuerfuss 98 % und der Gemeindesteuerfuss der Stadt Winterthur 125 %. Für 2026 hat der Kantonsrat den Staatssteuerfuss auf 95 % gesenkt.

Die Bestandteile der Rechnung

Auf der Rechnung des Steueramts Winterthur finden Sie mehrere Posten, die alle auf derselben einfachen Staatssteuer aufbauen.

  • Staatssteuer: einfache Steuer × Staatssteuerfuss
  • Gemeindesteuer: einfache Steuer × Gemeindesteuerfuss der Wohngemeinde
  • Kirchensteuer: einfache Steuer × Steuerfuss der Kirchgemeinde, nur für Mitglieder einer anerkannten Kirche
  • Personalsteuer: fester Betrag pro erwachsene steuerpflichtige Person
  • Vermögenssteuer: ebenfalls über die einfache Steuer und dieselben Steuerfüsse

Wer zuständig ist

Die Einschätzung, also die Prüfung der Steuererklärung, erfolgt im Kanton Zürich durch das Kantonale Steueramt, teilweise unter Mitwirkung des Gemeindesteueramts. Den Bezug — Rechnungen, Zahlungen, Ratenpläne und Mahnungen — besorgt das Steueramt der Wohngemeinde, in Winterthur also das städtische Steueramt.

Für Fragen zur Rechnung oder zu Ratenzahlungen ist deshalb die Gemeinde die richtige Adresse, für Fragen zur Einschätzung das Kantonale Steueramt.

  • Steuererklärung und Einschätzung: Kantonales Steueramt Zürich, mit Mitwirkung der Gemeinde
  • Provisorische Rechnung, Schlussrechnung, Zahlungen: Steueramt Winterthur
  • Einsprache gegen die Einschätzung: beim Steueramt, das entschieden hat

Unterschied zur direkten Bundessteuer

Die Staats- und Gemeindesteuer besteuert Einkommen und Vermögen, die Bundessteuer nur das Einkommen. Ausserdem unterscheiden sich viele Abzüge, und der Bund kennt keine Steuerfüsse. In der Summe ist die Staats- und Gemeindesteuer für die meisten Haushalte deutlich höher als die direkte Bundessteuer.

Beispiel: Von der einfachen Steuer zum Rechnungsbetrag

Ein Paar aus Winterthur-Seen hat für 2025 nach dem Zürcher Tarif eine einfache Staatssteuer von CHF 4'000 auf Einkommen und Vermögen. Daraus ergeben sich: Staatssteuer 98 % = CHF 3'920, Gemeindesteuer Winterthur 125 % = CHF 5'000. Zusammen sind das CHF 8'920, dazu kommen die Personalsteuer für beide Personen und, falls sie Mitglied einer Landeskirche sind, die Kirchensteuer nach dem Steuerfuss ihrer Kirchgemeinde.

Würde dasselbe Paar in eine Gemeinde mit einem Steuerfuss von 80 % ziehen, sänke die Gemeindesteuer auf CHF 3'200 — bei identischem Einkommen. Für 2026 reduziert allein die Senkung des Staatssteuerfusses auf 95 % die Staatssteuer auf CHF 3'800.

Häufige Fragen zu Staats- und Gemeindesteuer

Was ist die einfache Staatssteuer?

Der Betrag, der sich aus dem kantonalen Tarif für Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen ergibt. Er ist die Basis, auf die alle Steuerfüsse angewendet werden — also eine Rechengrösse, keine eigene Steuer.

Kann ich die Kirchensteuer vermeiden?

Die Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer vom Kanton anerkannten Kirche. Wer austritt, ist ab dem Austritt nicht mehr kirchensteuerpflichtig. Juristische Personen zahlen im Kanton Zürich ebenfalls Kirchensteuer, unabhängig von einer Mitgliedschaft.

Warum zahle ich nach einem Umzug für das ganze Jahr in der neuen Gemeinde?

Innerhalb des Kantons Zürich wird die Steuer nach dem Wohnsitz am 31. Dezember erhoben. Die neue Gemeinde besteuert das ganze Jahr zu ihrem Steuerfuss.

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