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Steuer-Glossar

Schuldzinsen

Schuldzinsen sind Zinsen auf privaten Schulden wie Hypotheken oder Darlehen — sie sind abziehbar, soweit sie den Ertrag aus Privatvermögen plus CHF 50'000 nicht übersteigen.

Junges Paar mit Schlüssel vor dem neu gekauften Einfamilienhaus

Wer privat Geld schuldet und dafür Zinsen bezahlt, kann diese Zinsen von den steuerbaren Einkünften abziehen. Mit Abstand der wichtigste Fall sind Hypothekarzinsen auf dem Eigenheim, abziehbar sind aber auch Zinsen auf Privatkrediten, Darlehen von Verwandten oder auf einem Lombardkredit.

Der Abzug ist begrenzt. Abziehbar sind private Schuldzinsen im Umfang des steuerbaren Bruttoertrags aus dem Privatvermögen — also Eigenmietwert, Mietzinseinnahmen, Zinsen und Dividenden — zuzüglich weiterer CHF 50'000. Diese Regel gilt im Kanton Zürich und bei der direkten Bundessteuer. Für die meisten Haushalte mit Wohneigentum ist die Grenze in der Praxis kein Thema, sie verhindert aber, dass hoch verschuldete Anlagestrategien steuerlich übermässig subventioniert werden.

Nicht als Schuldzinsen gelten Amortisationen, also die Rückzahlung der Schuld selbst, sowie Leasingraten. Auch Baukreditzinsen bis zum Bezug einer neu gebauten, selbst bewohnten Liegenschaft sind nicht als Schuldzinsen abziehbar, sondern gehören zu den Anlagekosten. Geschäftliche Schuldzinsen von Selbständigen werden in der Erfolgsrechnung berücksichtigt, nicht hier.

Abziehbare und nicht abziehbare Zinsen

Massgebend ist, dass eine echte Schuld besteht und die Zinsen im Steuerjahr bezahlt oder fällig wurden.

  • Abziehbar: Hypothekarzinsen für selbst bewohnte und vermietete Liegenschaften
  • Abziehbar: Zinsen auf Privatkrediten und Darlehen, auch unter Verwandten mit schriftlichem Vertrag
  • Baurechtszinsen: abziehbar, aber im Kanton Zürich beim Liegenschaftsunterhalt statt bei den Schuldzinsen
  • Nicht abziehbar: Amortisationen und Leasingraten
  • Nicht abziehbar: Baukreditzinsen während der Bauphase des Eigenheims

Schuldenverzeichnis

Schulden und Schuldzinsen werden im Schuldenverzeichnis der Steuererklärung aufgeführt — mit Gläubiger, Schuldbetrag per 31. Dezember und bezahlten Zinsen. Die Schulden reduzieren zugleich das steuerbare Vermögen. Bei Darlehen unter Privatpersonen verlangt das Steueramt Name und Adresse des Gläubigers; dieser muss Darlehen und Zinsertrag seinerseits deklarieren.

Was sich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ändert

Mit der vom Volk im September 2025 angenommenen Reform fällt der Eigenmietwert auf selbst bewohntem Wohneigentum weg. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Gleichzeitig entfällt der Abzug für private Schuldzinsen weitgehend: Schuldzinsen bleiben nur noch im Verhältnis der vermieteten oder verpachteten Liegenschaften zum Gesamtvermögen abziehbar. Für Ersterwerber ist ein befristeter, begrenzter Abzug vorgesehen.

Bis Ende 2028 gilt die heutige Regelung unverändert. Wer eine Hypothek hat, sollte deshalb Amortisationsstrategie und Laufzeiten rechtzeitig auf den Systemwechsel abstimmen.

  • Bis Steuerperiode 2028: Eigenmietwert steuerbar, Schuldzinsen im Rahmen der Grenze abziehbar
  • Ab 2029: kein Eigenmietwert, Schuldzinsenabzug nur noch anteilig für Renditeliegenschaften
  • Ersterwerber: befristeter Abzug für die ersten Jahre nach dem Kauf

Beispiel: Einfamilienhaus in Winterthur-Hegi

Eine Familie besitzt ein Einfamilienhaus in Winterthur-Hegi mit einem Eigenmietwert von CHF 26'000. Die Hypothek beträgt CHF 700'000, der durchschnittliche Zinssatz 1,6 Prozent — das ergibt CHF 11'200 Hypothekarzinsen. Zusätzlich haben sie einen Privatkredit für ein Auto mit CHF 600 Zins.

Die Grenze liegt bei Vermögensertrag (Eigenmietwert CHF 26'000 plus CHF 200 Zinsen auf Konten) plus CHF 50'000 = CHF 76'200. Die Schuldzinsen von CHF 11'800 liegen weit darunter und sind voll abziehbar. Die jährliche Amortisation von CHF 10'000 hingegen ist nicht abziehbar — sie reduziert nur die Schuld und damit künftig die Zinsen.

Häufige Fragen zu Schuldzinsen

Kann ich Zinsen auf einem Darlehen meiner Eltern abziehen?

Ja, wenn ein schriftlicher Darlehensvertrag besteht, die Zinsen tatsächlich bezahlt werden und der Zinssatz marktüblich ist. Ihre Eltern müssen das Darlehen als Vermögen und die Zinsen als Einkommen deklarieren.

Lohnt es sich, die Hypothek wegen des Steuerabzugs hoch zu halten?

Nur bedingt. Jeder Franken Zins kostet Sie einen Franken und spart nur den Grenzsteuersatz. Zudem fällt der Abzug mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2029 weitgehend weg. Eine indirekte Amortisation über die Säule 3a kann eine sinnvolle Alternative sein.

Sind Kreditkartenzinsen abziehbar?

Grundsätzlich ja, als private Schuldzinsen — sofern Sie sie mit einer Abrechnung belegen können. Die Beträge sind meist klein, sollten aber im Schuldenverzeichnis aufgeführt werden.

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