Zum Inhalt springen
Termin anfragen

Steuer-Glossar

Gemeinsame Veranlagung

Die gemeinsame Veranlagung bedeutet, dass Ehepaare und eingetragene Partner eine einzige Steuererklärung einreichen und ihre Einkommen und Vermögen zusammengerechnet besteuert werden.

Ehepaar geht am Küchentisch gemeinsam die Steuerunterlagen durch

Ehepaare, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, werden in der Schweiz als wirtschaftliche Einheit besteuert. Einkommen und Vermögen beider Partner werden zusammengezählt — das nennt man Faktorenaddition — und gemeinsam in einer einzigen Steuererklärung deklariert. Für eingetragene Partnerschaften gilt dasselbe. Konkubinatspaare hingegen füllen je eine eigene Steuererklärung aus.

Damit die Zusammenrechnung nicht zu einer übermässigen Progression führt, kennen Kanton und Bund Korrekturen. Im Kanton Zürich werden Ehepaare nach dem Verheiratetentarif besteuert, der gegenüber dem Grundtarif deutlich milder ist. Zusätzlich gibt es einen Abzug, wenn beide erwerbstätig sind: im Kanton maximal CHF 6'100, beim Bund 50 Prozent des tieferen Erwerbseinkommens, mindestens CHF 8'600 und höchstens CHF 14'100. Beim Bund kommt ein Verheiratetenabzug von CHF 2'800 dazu (alle Werte Stand Steuerperiode 2025).

Die gemeinsame Veranlagung wird sich ändern: Das Stimmvolk hat am 8. März 2026 der Individualbesteuerung zugestimmt. Künftig soll jede Person unabhängig vom Zivilstand eine eigene Steuererklärung einreichen. Die Umstellung braucht aber Zeit — die Kantone müssen ihre Gesetze anpassen, spätestens per 2032. Bis dahin gilt das heutige System unverändert.

Was die gemeinsame Veranlagung bedeutet

Die gemeinsame Veranlagung hat verfahrensrechtliche und finanzielle Folgen, die über die Steuerrechnung hinausgehen.

  • Eine Steuererklärung, von beiden Ehegatten unterzeichnet
  • Einkommen und Vermögen beider Partner werden addiert, unabhängig vom Güterstand
  • Gemeinsame Steuerrechnung; die Ehegatten haften grundsätzlich solidarisch, bei Zahlungsunfähigkeit eines Partners nur für den eigenen Anteil
  • Beide Ehegatten erhalten die Veranlagungsverfügung und können Einsprache erheben
  • Einkommen der minderjährigen Kinder (ausser Erwerbseinkommen) wird den Eltern zugerechnet

Heirat, Trennung, Scheidung und Tod

Massgebend sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Wer im Dezember heiratet, wird für das ganze Jahr gemeinsam veranlagt. Wer sich im Laufe des Jahres trennt oder scheiden lässt, wird rückwirkend für das ganze Jahr getrennt besteuert.

Stirbt ein Ehegatte, werden die Ehegatten bis zum Todestag gemeinsam veranlagt. Ab dem Folgetag ist der überlebende Partner allein steuerpflichtig und reicht für den Rest des Jahres eine eigene Steuererklärung ein.

  • Heirat im Jahr: gemeinsame Veranlagung für das ganze Jahr
  • Trennung oder Scheidung im Jahr: getrennte Veranlagung für das ganze Jahr
  • Tod eines Ehegatten: zwei Veranlagungen — gemeinsam bis zum Todestag, danach allein

Heiratsstrafe und Heiratsbonus

Ob ein Paar durch die Heirat mehr oder weniger Steuern zahlt, hängt von der Einkommensverteilung ab. Einverdienerpaare profitieren meist vom Verheiratetentarif. Bei zwei ähnlich hohen, gehobenen Einkommen kann die Belastung dagegen höher sein als bei zwei Konkubinatspartnern — vor allem bei der direkten Bundessteuer. Genau diese Ungleichbehandlung war der Hauptgrund für die Einführung der Individualbesteuerung.

Beispiel: Heirat im Oktober

Eine Informatikerin (Nettolohn CHF 90'000) und ein Primarlehrer (Nettolohn CHF 60'000, 70-Prozent-Pensum) aus Winterthur heiraten im Oktober. Für das ganze Steuerjahr reichen sie eine gemeinsame Steuererklärung ein; die Einkommen werden auf CHF 150'000 addiert.

Im Kanton erhalten sie den Verheiratetentarif und den Zweiverdienerabzug von CHF 6'100, beim Bund den Verheiratetenabzug von CHF 2'800 und einen Zweiverdienerabzug von 50 Prozent des tieferen Einkommens — hier begrenzt auf das Maximum von CHF 14'100. Trotz Progression durch die Addition ist ihre Gesamtbelastung ähnlich wie zuvor als zwei Einzelpersonen. Wichtig: Beide Lohnausweise, beide Säule-3a-Bestätigungen und alle Konten beider Partner gehören in dieselbe Steuererklärung.

Häufige Fragen zu Gemeinsame Veranlagung

Können Ehepaare wählen, ob sie getrennt besteuert werden?

Nein, nach heutigem Recht nicht. Solange die Ehe rechtlich und tatsächlich besteht, ist die gemeinsame Veranlagung zwingend. Erst mit der Individualbesteuerung ändert sich das.

Was gilt, wenn ein Ehegatte quellensteuerpflichtig ist?

Ist ein Ehegatte Schweizer oder hat die Niederlassungsbewilligung C, wird auch der andere ordentlich veranlagt — die Quellensteuer wird angerechnet. Die Details hängen vom Aufenthaltsstatus ab.

Wer unterschreibt die Steuererklärung?

Beide Ehegatten. Unterschreibt nur einer, fordert das Steueramt die zweite Unterschrift nach. Bei der elektronischen Einreichung über ZHprivateTax bestätigen Sie mit dem Freigabe-Code.

Verwandte Begriffe

Fragen zum Begriff?

Wir erledigen die Steuererklärung — inklusive der schwierigen Stellen.

Sie müssen die Fachbegriffe nicht beherrschen. Senden Sie uns Ihre Unterlagen; wir prüfen jeden Abzug und reichen elektronisch ein.

4,557 Google-Bewertungen