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Steuer-Glossar

Kapitalleistung aus Vorsorge

Eine Kapitalleistung aus Vorsorge ist die einmalige Auszahlung von Guthaben aus Pensionskasse, Freizügigkeitskonto oder Säule 3a — sie wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.

Frisch pensionierter Mann auf dem Balkon über den Dächern von Winterthur

Wer Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) oder aus der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) als Kapital bezieht, zahlt darauf eine separate Jahressteuer. Die Kapitalleistung wird nicht zum übrigen Einkommen addiert, sondern für sich allein und zu einem reduzierten Satz besteuert. Das gilt für den Bezug bei der Pensionierung ebenso wie für Vorbezüge für Wohneigentum, Barauszahlungen bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder bei definitivem Wegzug.

Im Kanton Zürich wird die Steuer zu dem Satz berechnet, der sich ergäbe, wenn statt der Kapitalleistung jährlich ein Zwanzigstel davon ausbezahlt würde; die einfache Staatssteuer beträgt jedoch mindestens 2 Prozent. Dieser Betrag wird wie jede Staatssteuer mit den Steuerfüssen von Kanton, Gemeinde und allenfalls Kirche multipliziert. Beim Bund beträgt die Steuer einen Fünftel des ordentlichen Tarifs (Stand Steuerperiode 2025).

Alle Kapitalleistungen, die eine Person — bei Ehepaaren beide zusammen — im gleichen Kalenderjahr erhält, werden zusammengezählt. Wegen der Progression steigt der Steuersatz mit der Höhe des Gesamtbetrags. Daraus ergibt sich die wichtigste Planungsregel: Bezüge über mehrere Jahre verteilen.

Was als Kapitalleistung besteuert wird

Die Sonderbesteuerung gilt für Kapitalzahlungen aus Vorsorge. Nicht erfasst ist hingegen die Rente — sie ist Einkommen und wird jedes Jahr zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert.

  • Bezug des Alterskapitals aus der Pensionskasse
  • Auszahlung von Säule-3a-Konten und -Depots
  • Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum (WEF)
  • Barauszahlung bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder bei definitivem Wegzug ins Ausland
  • Todesfallkapital an Hinterbliebene
  • Steuerfrei: Freizügigkeitsleistungen, die innert Jahresfrist in eine neue Pensionskasse übertragen werden

Bezüge staffeln

Wer mehrere Säule-3a-Konten führt, kann diese in verschiedenen Jahren auflösen — frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter. Je nach Reglement lässt sich auch das Pensionskassenkapital auf zwei Jahre verteilen, etwa bei einer Teilpensionierung.

Bei Ehepaaren werden die Bezüge beider Partner im selben Jahr addiert. Wer im Jahr der Pensionierung der Ehefrau auch noch die Säule 3a des Ehemanns auflöst, verliert einen Teil des Staffelungseffekts.

  • Mehrere 3a-Konten eröffnen, am besten schon Jahre vor der Pensionierung
  • Bezüge der Ehepartner auf unterschiedliche Jahre legen
  • Dreijahressperre nach einem Pensionskasseneinkauf beachten

Nach dem Bezug

Mit der Auszahlung wird das Kapital Teil des Privatvermögens. Ab dem folgenden Stichtag unterliegt es der Vermögenssteuer, und die Erträge daraus — Zinsen und Dividenden — sind als Einkommen steuerbar. Eine Kapitalleistung ist deshalb nicht nur eine Frage der einmaligen Steuer, sondern auch der Vermögensplanung für die folgenden Jahre.

Beispiel: Pensionierung in Winterthur

Ein verheirateter, konfessionsloser Winterthurer bezieht bei seiner Pensionierung CHF 300'000 Alterskapital aus der Pensionskasse. Ein Zwanzigstel davon wären CHF 15'000 pro Jahr — der Satz dafür liegt unter 2 Prozent, also greift der Mindestsatz. Die einfache Staatssteuer beträgt 2 Prozent von CHF 300'000 = CHF 6'000. Multipliziert mit den Steuerfüssen von Kanton (95 %) und Stadt Winterthur (125 %), ergibt das CHF 13'200 Staats- und Gemeindesteuer. Dazu kommt die Bundessteuer zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs.

Hätte er zusätzlich im gleichen Jahr CHF 100'000 aus der Säule 3a bezogen, wäre auch dieser Betrag zum Mindestsatz besteuert worden, beim Bund hätte sich der Satz hingegen durch die Addition erhöht. Mit einer Verteilung der 3a-Bezüge auf die Jahre vor der Pensionierung lässt sich die Gesamtbelastung spürbar senken — vor allem bei grösseren Beträgen, bei denen im Kanton der Mindestsatz nicht mehr greift.

Häufige Fragen zu Kapitalleistung aus Vorsorge

Muss ich die Kapitalleistung in der Steuererklärung angeben?

Ja, im entsprechenden Abschnitt der Steuererklärung. Die Pensionskasse oder Bank meldet die Auszahlung ausserdem direkt der Steuerverwaltung. Die Steuer wird mit einer separaten Rechnung erhoben.

Was ist steuerlich günstiger — Rente oder Kapital?

Das Kapital wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert, die Rente jedes Jahr voll als Einkommen. Steuerlich schneidet das Kapital oft besser ab; die Entscheidung hängt aber auch von Lebenserwartung, Sicherheitsbedürfnis und Anlageverhalten ab.

Werden Kapitalleistungen und Einkommen zusammengezählt?

Nein. Die Kapitalleistung wird getrennt besteuert und erhöht den Satz Ihres übrigen Einkommens nicht. Zusammengezählt werden nur mehrere Kapitalleistungen desselben Jahres.

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