Steuer-Glossar
Nachträgliche ordentliche Veranlagung
Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) ist das Verfahren, bei dem quellensteuerpflichtige Personen eine normale Steuererklärung einreichen; die bereits abgezogene Quellensteuer wird an die so berechnete definitive Steuer angerechnet.

Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C werden in der Schweiz grundsätzlich an der Quelle besteuert: Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab. Der Quellensteuertarif enthält pauschal die üblichen Abzüge — Berufsauslagen, Versicherungsprämien, die ordentlichen Beiträge an AHV und Pensionskasse sowie Familienabzüge. Individuelle Abzüge wie Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse oder hohe Weiterbildungskosten sind darin nicht enthalten.
Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) schliesst diese Lücke. Statt es beim Quellensteuerabzug zu belassen, füllen Sie eine vollständige Steuererklärung aus. Das Steueramt berechnet die Steuer wie bei einer ordentlich besteuerten Person und rechnet die bereits abgezogene Quellensteuer an. Je nach Ergebnis erhalten Sie Geld zurück oder zahlen nach.
Seit der Revision der Quellensteuer 2021 gibt es zwei Wege in die NOV: obligatorisch, wenn das Bruttoeinkommen einen Schwellenwert von CHF 120'000 pro Jahr erreicht oder wenn Sie Einkünfte oder Vermögen haben, die nicht an der Quelle besteuert werden; und freiwillig auf Antrag bis zum 31. März des Folgejahres. In beiden Fällen gilt: Wer einmal nachträglich ordentlich veranlagt wird, bleibt es bis zum Ende der Quellensteuerpflicht.
Wann die NOV obligatorisch ist
Bei hohen Einkommen oder zusätzlichen Einkünften reicht die Pauschale des Quellensteuertarifs nicht mehr aus. Dann verlangt das Gesetz eine vollständige Veranlagung.
- Bruttoerwerbseinkommen von mindestens CHF 120'000 in einem Steuerjahr
- Bei Ehepaaren: wenn eine der beiden Personen den Schwellenwert erreicht
- Zusätzliche Einkünfte ohne Quellensteuerabzug, etwa Mieteinnahmen oder ein selbständiger Nebenerwerb
- Vermögen, das nach der Praxis des Kantons eine Vermögenssteuer auslöst
Wann sich ein Antrag lohnt
Auch unter dem Schwellenwert kann die NOV Geld zurückbringen — immer dann, wenn Ihre tatsächlichen Abzüge deutlich über dem liegen, was der Tarif pauschal berücksichtigt. Weil der Entscheid für alle Folgejahre gilt, sollte man aber nicht nur das aktuelle Jahr betrachten.
Der Antrag muss bis zum 31. März des Folgejahres beim Kantonalen Steueramt Zürich eintreffen und kann danach nicht mehr zurückgezogen werden.
- Einzahlungen in die Säule 3a
- Einkäufe in die Pensionskasse
- Hohe Fahr- oder Wochenaufenthaltskosten
- Selbst bezahlte Aus- und Weiterbildung
- Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsbeiträge, Schuldzinsen
Was sich mit der NOV ändert
Mit der NOV werden Sie steuerlich wie eine ordentlich besteuerte Person behandelt. Das bedeutet auch: Sie deklarieren Ihr weltweites Vermögen und zahlen darauf Vermögenssteuer, Sie erhalten jedes Jahr eine Steuererklärung und Sie müssen Fristen einhalten. Der Quellensteuerabzug beim Lohn bleibt bestehen, wird aber jedes Jahr mit der definitiven Steuer abgerechnet.
Beispiel: Ingenieur mit Säule 3a und Pensionskasseneinkauf
Ein deutscher Ingenieur mit B-Bewilligung wohnt in Winterthur-Töss und verdient CHF 105'000 brutto. Er liegt damit unter dem Schwellenwert von CHF 120'000 und wird rein an der Quelle besteuert. 2025 zahlt er CHF 7'258 in die Säule 3a ein und kauft sich mit CHF 15'000 in die Pensionskasse ein.
Keiner dieser Beträge ist im Quellensteuertarif berücksichtigt. Mit einem Antrag auf NOV bis zum 31. März 2026 kann er über CHF 22'000 zusätzliche Abzüge geltend machen. Je nach Grenzsteuersatz ergibt das eine Rückerstattung im mittleren vierstelligen Bereich. Bevor wir den Antrag einreichen, prüfen wir mit ihm auch die Folgejahre: Er hat nur wenig Vermögen, und weitere Einkäufe sind geplant — die NOV lohnt sich also auch langfristig.
Häufige Fragen zu Nachträgliche ordentliche Veranlagung
Kann ich die NOV nur für ein Jahr beantragen?
Nein. Ist die NOV einmal beantragt oder eingetreten, gilt sie bis zum Ende der Quellensteuerpflicht, also etwa bis zur Niederlassungsbewilligung C oder zum Wegzug. Ein fristgerecht eingereichter Antrag kann nicht zurückgezogen werden.
Was passiert, wenn ich die Frist vom 31. März verpasse?
Für das betreffende Jahr ist dann keine freiwillige NOV mehr möglich. Offensichtliche Fehler bei der Tarifanwendung lassen sich aber unter Umständen noch über eine Quellensteuerkorrektur beheben.
Muss ich mit der NOV auch mein Vermögen im Ausland angeben?
Ja. Sie deklarieren Ihr weltweites Einkommen und Vermögen. Ausländische Liegenschaften werden zwar nicht in der Schweiz besteuert, aber für den Steuersatz berücksichtigt.
Ich verdiene über CHF 120'000. Muss ich selbst etwas tun?
Ja. Sie erhalten in der Regel eine Steuererklärung zugestellt; kommt keine, sollten Sie sich beim Kantonalen Steueramt melden. Wer die Erklärung nicht einreicht, wird nach Ermessen veranlagt.
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