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Steuer-Glossar

Krankheits- und Unfallkosten

Krankheits- und Unfallkosten sind selbst bezahlte Arzt-, Zahnarzt-, Spital- und Therapiekosten, die vom Einkommen abgezogen werden können, soweit sie 5 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen.

Frau sortiert Arzt- und Apothekenrechnungen am Esstisch

Krankheits- und Unfallkosten sind abziehbar, soweit Sie sie selbst getragen haben — also nicht von Krankenkasse, Unfallversicherung oder Arbeitgeber übernommen wurden. Darunter fallen neben Arztrechnungen auch die Franchise und der Selbstbehalt der Grundversicherung, Zahnarztkosten, ärztlich verordnete Therapien und Medikamente sowie Pflegekosten.

Der Abzug ist an eine Schwelle gebunden: Abziehbar ist nur der Teil der Kosten, der 5 Prozent des Nettoeinkommens übersteigt. Das gilt im Kanton Zürich und bei der direkten Bundessteuer gleichermassen. Massgebend ist das Nettoeinkommen vor Abzug der Krankheitskosten selbst und der Spenden. Wer ein Nettoeinkommen von CHF 80'000 hat, trägt die ersten CHF 4'000 selbst.

Die Krankenkassenprämien gehören nicht hierher. Sie werden separat im Versicherungsabzug berücksichtigt, der pauschal begrenzt ist. Wer Prämien und Krankheitskosten vermischt, riskiert, dass das Steueramt die ganze Aufstellung zurückweist.

Was als Krankheitskosten gilt

Abziehbar sind Kosten für Massnahmen, die medizinisch notwendig sind — also der Heilung oder Linderung einer Krankheit oder Unfallfolge dienen. Wellness und Prävention ohne ärztliche Verordnung zählen nicht.

  • Franchise und Selbstbehalt gemäss Abrechnung der Krankenkasse
  • Zahnarzt und Dentalhygiene, Zahnspangen der Kinder
  • Brillen und Kontaktlinsen, soweit nicht von der Zusatzversicherung gedeckt
  • Ärztlich verordnete Physiotherapie, Psychotherapie und Medikamente
  • Spitalaufenthalte, Kuren mit ärztlicher Verordnung
  • Pflegeheim- und Spitexkosten, soweit sie Pflegeleistungen betreffen

Behinderungsbedingte Kosten

Eine wichtige Ausnahme: Kosten, die wegen einer Behinderung anfallen, sind ohne Selbstbehalt abziehbar. Dazu zählen etwa Hilfsmittel, Umbauten für Rollstuhlgängigkeit, Betreuungskosten oder Transporte. Wer eine Hilflosenentschädigung bezieht oder eine anerkannte Behinderung hat, sollte diese Kosten deshalb getrennt aufführen.

Das kantonale Steueramt Zürich hat dazu ein eigenes Merkblatt veröffentlicht. Es lohnt sich, die Abgrenzung sorgfältig vorzunehmen, weil der Unterschied — mit oder ohne Selbstbehalt — schnell mehrere tausend Franken ausmacht.

Kosten bündeln

Weil nur der Betrag über der Schwelle zählt, lohnt es sich, grössere Behandlungen nach Möglichkeit im gleichen Kalenderjahr abzuschliessen. Massgebend ist das Jahr der Zahlung. Eine Zahnbehandlung, die sich über zwei Jahre erstreckt, kann je nach Zahlungszeitpunkt in einem Jahr über die Schwelle kommen oder in beiden darunter bleiben.

  • Kosten aller Familienmitglieder zusammenzählen — der Selbstbehalt gilt pro Steuererklärung
  • Rechnungen und Leistungsabrechnungen der Krankenkasse sammeln
  • Planbare Behandlungen im gleichen Jahr bezahlen

Beispiel: Zahnimplantat und Brille

Ein Ehepaar aus Winterthur-Wülflingen hat ein Nettoeinkommen von CHF 96'000. Die Schwelle liegt damit bei 5 Prozent, also CHF 4'800. Im Steuerjahr fallen an: ein Zahnimplantat für CHF 5'400, Franchise und Selbstbehalt von zusammen CHF 1'450, eine neue Brille für CHF 650 und verordnete Physiotherapie mit CHF 300 Eigenanteil.

Total CHF 7'800 selbst getragene Kosten. Abziehbar sind CHF 7'800 − CHF 4'800 = CHF 3'000. Ohne das Implantat wären es CHF 2'400 gewesen — unter der Schwelle, also kein Abzug. Hätte das Paar die Implantatrechnung erst im Januar bezahlt, wäre der Abzug in beiden Jahren verloren gegangen.

Häufige Fragen zu Krankheits- und Unfallkosten

Kann ich die Franchise der Krankenkasse abziehen?

Ja. Franchise und Selbstbehalt sind Kosten, die Sie selbst tragen, und zählen zu den Krankheitskosten. Die Leistungsabrechnung der Krankenkasse dient als Beleg.

Lohnt es sich, Krankheitskosten aufzulisten, wenn ich unter der Schwelle bleibe?

Nein, dann ergibt sich kein Abzug. Rechnen Sie aber immer die Kosten der ganzen Familie zusammen — oft wird die Schwelle erst dadurch erreicht.

Sind Kosten für Alternativmedizin abziehbar?

Wenn die Behandlung ärztlich verordnet ist oder von einer anerkannten Fachperson durchgeführt wird, in der Regel ja. Reine Wellnessangebote oder Fitnessabos sind nicht abziehbar.

Verwandte Begriffe

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