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Steuer-Glossar

Spendenabzug

Der Spendenabzug erlaubt es, freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Schweiz vom Einkommen abzuziehen — ab CHF 100 pro Jahr und bis zu 20 % des Nettoeinkommens.

Ältere Frau übergibt einer Helferin einen Spendenumschlag

Wer Geld oder andere Vermögenswerte an gemeinnützige Organisationen spendet, kann diese Zuwendungen in der Steuererklärung abziehen. Der Staat fördert damit Engagement für Zwecke, die er sonst selbst finanzieren müsste. Abzugsfähig sind freiwillige Leistungen an Bund, Kantone und Gemeinden sowie an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die wegen öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind.

Für die Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Zürich wie auch für die direkte Bundessteuer gelten dieselben Grenzen: Die Zuwendungen müssen in der Steuerperiode insgesamt mindestens CHF 100 erreichen und sind höchstens bis 20 % des Nettoeinkommens abziehbar. Massgebend ist das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Zusage.

Nicht alles, was sich wie eine Spende anfühlt, ist steuerlich eine. Mitgliederbeiträge, Gönnerbeiträge mit Gegenleistung, Lose, Sponsoring und Kirchensteuern gehören nicht dazu. Spenden an ausländische Organisationen sind ebenfalls nicht abziehbar, selbst wenn diese im Ausland als gemeinnützig gelten.

Welche Zuwendungen abziehbar sind

Entscheidend ist nicht, wie sympathisch der Zweck ist, sondern ob die empfangende Organisation in der Schweiz steuerbefreit ist. Im Zweifel hilft das Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen des Kantons oder eine Nachfrage bei der Organisation.

  • Geldspenden an steuerbefreite Hilfswerke, Stiftungen und Vereine mit Sitz in der Schweiz
  • Spenden an Bund, Kanton oder Gemeinde, zum Beispiel an ein städtisches Museum
  • Sachspenden wie Wertschriften oder Kunstwerke zum Verkehrswert
  • Nicht abziehbar: Mitgliederbeiträge, Tombolalose, Sponsoring mit Gegenleistung
  • Nicht abziehbar: Spenden an ausländische Organisationen und an Privatpersonen

Belege und Deklaration

In der Zürcher Steuererklärung gehören die Spenden unter die Ziffer «Gemeinnützige Zuwendungen». Das Steueramt verlangt eine Aufstellung mit Empfänger, Datum und Betrag. Die meisten Organisationen versenden Anfang Jahr eine Spendenbescheinigung; bei Kleinbeträgen genügen auch Einzahlungs- oder Bankbelege.

Bewahren Sie die Belege auf, auch wenn Sie sie nicht sofort einreichen müssen. Das Steueramt kann sie im Einschätzungsverfahren nachfordern.

  • Spendenbescheinigung der Organisation oder Zahlungsbeleg
  • Aufstellung mit Empfänger, Datum und Betrag
  • Bei Sachspenden: Nachweis des Verkehrswerts

Sonderfall Parteispenden

Beiträge an politische Parteien laufen nicht über den Spendenabzug, sondern haben einen eigenen Abzug mit festen Höchstbeträgen. Stand Steuerperiode 2025 sind es bei der Staatssteuer im Kanton Zürich CHF 10'300 für Alleinstehende und CHF 20'600 für Ehepaare, bei der direkten Bundessteuer CHF 10'600. Abziehbar sind nur Beiträge an Parteien, die im Parteienregister eingetragen, in einem kantonalen Parlament vertreten sind oder bei den letzten Wahlen mindestens 3 % der Stimmen erreicht haben.

Beispiel: Spenden einer Familie aus Winterthur

Eine Familie aus Winterthur-Wülflingen hat ein Nettoeinkommen von CHF 95'000. Im Jahr 2025 spendet sie CHF 600 an ein Schweizer Kinderhilfswerk, CHF 400 an die Winterthurer Tafel und CHF 250 an eine Hilfsorganisation mit Sitz in Deutschland. Dazu kommen CHF 120 Mitgliederbeitrag beim Quartierverein.

Abziehbar sind die CHF 1'000 an die beiden Schweizer Organisationen. Die Spende nach Deutschland und der Mitgliederbeitrag zählen nicht. Die Obergrenze von 20 % des Nettoeinkommens (CHF 19'000) ist weit entfernt. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 25 % spart die Familie so etwa CHF 250 Steuern — ein Grund mehr, die Belege sorgfältig zu sammeln.

Häufige Fragen zu Spendenabzug

Muss die Organisation Zewo-zertifiziert sein?

Nein. Das Zewo-Siegel ist ein Qualitätszeichen, aber keine Voraussetzung. Entscheidend ist, dass die Organisation in der Schweiz wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreit ist.

Kann ich Spenden unter CHF 100 abziehen?

Nur wenn Ihre Spenden im Jahr zusammen mindestens CHF 100 erreichen. Mehrere kleine Spenden werden addiert.

Sind Spenden an die Kirche abziehbar?

Freiwillige Spenden an eine anerkannte Kirche oder kirchliche Hilfswerke sind in der Regel abziehbar. Die Kirchensteuer selbst ist dagegen keine Spende und kann nicht abgezogen werden.

Was gilt bei Crowdfunding-Spenden?

Abziehbar ist nur, was an eine steuerbefreite Institution in der Schweiz geht. Beiträge an Privatpersonen oder Projekte ohne steuerbefreiten Träger zählen nicht.

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